Seit Jahresbeginn sollen Bürger Melde-bescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.
Verbraucherpreisindex
Verbraucherpreisindex (2015 = 100)
2021
106,3 Januar
2020
105,5 Dezember
105,0 November
105,9 Oktober
105,8 September
106,0 August
106,1 Juli
106,6 Juni
106,0 Mai
106,1 April
105,7 März
105,6 Februar
Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
Verzugszins / Basiszins
- Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-PunkteRechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
Basiszinssatz + 9-%-Punkte
zzgl. 40 € Pauschale - Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsenseit 01.07.2016 = – 0,88 %
01.01.2016 – 30.06.2016 – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 – 0,83 %
01.01.2015 – 30.06.2015 – 0,83 %
01.07.2014 – 31.12.2014 – 0,73 %
01.01.2014 – 30.06.2014 – 0,63 %
01.07.2013 – 31.12.2013 – 0,38 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
TERMINSACHE: Förderzeitraum für Baukindergeld verlängert
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – unter weiteren Voraussetzungen – den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
TERMINSACHE: Förderzeitraum für Baukindergeld verlängert
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – unter weiteren Voraussetzungen – den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
Verbraucherpreisindex
Verbraucherpreisindex (2015 = 100)
2021
106,3 Januar
2020
105,5 Dezember
105,0 November
105,9 Oktober
105,8 September
106,0 August
106,1 Juli
106,6 Juni
106,0 Mai
106,1 April
105,7 März
105,6 Februar
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Verzugszins / Basiszins
- Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-PunkteRechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
Basiszinssatz + 9-%-Punkte
zzgl. 40 € Pauschale - Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsenseit 01.07.2016 = – 0,88 %
01.01.2016 – 30.06.2016 – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 – 0,83 %
01.01.2015 – 30.06.2015 – 0,83 %
01.07.2014 – 31.12.2014 – 0,73 %
01.01.2014 – 30.06.2014 – 0,63 %
01.07.2013 – 31.12.2013 – 0,38 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
TERMINSACHE: Förderzeitraum für Baukindergeld verlängert
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – unter weiteren Voraussetzungen – den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
TERMINSACHE: Förderzeitraum für Baukindergeld verlängert
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – unter weiteren Voraussetzungen – den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
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Verbraucherpreisindex
Verbraucherpreisindex (2015 = 100)
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106,3 Januar
2020
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105,0 November
105,9 Oktober
105,8 September
106,0 August
106,1 Juli
106,6 Juni
106,0 Mai
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