Warum eindeutig eine Fälschung?
 • IBAN aus Spanien (ES 10…) – Eine deutsche Behörde nutzt kein ausländisches Konto.
 • Unglaubwürdige Zahlungsstelle – „Zahlstelle BZST“ gibt es so nicht, genauso wenig wie die angegebene Bankverbindung bei einer spanischen Bank (BIC CAIXESBXXX).
 • Druckfehler & schwammige Formulierungen – etwa „Verwendungszweck: ZA6L W“. Offizielle Bescheide sind sprachlich und formal sauber.
 • QR-Code-Druck – Behörden verschicken üblicherweise klassische Überweisungsträger oder SEPA-Zahlungsaufforderungen, keine Girocodes.
 • Kurzfristiges Ultimatum & Drohkulisse – Typisch für Betrug: Sofort zahlen „um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden“.
 
Was tun, wenn Sie so etwas bekommen?
 • Keine Zahlung leisten! Auf keinen Fall Geld überweisen.
 • Keine persönlichen Daten zurückschicken.
 • Vorfall an die örtliche Polizei oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
 • Warnung an Freunde & Familie, besonders an Personen, die mit Steuerbehörden wenig Routine haben.
 
Hinweis: Das BZSt stellt keine Verspätungszuschläge per Rechnung aus. Dafür ist immer das zuständige Finanzamt verantwortlich – und das bucht Nachzahlungen per Steuerbescheid direkt vom Finanzamt-Konto.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der  Homepage vom Bundeszentralamt für Steuern.
