Samuel Johnson; 1709 – 1784, englischer Gelehrter, Schriftsteller, Dichter, Kritiker und Lexikograph
SPRUCH
Samuel Johnson; 1709 – 1784, englischer Gelehrter, Schriftsteller, Dichter, Kritiker und Lexikograph
Vertrauen durch Kompetenz und persönliche Beratung
Seit dem 1.8.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Mitteilungspflichtig sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, eingetragene und konzessionierte Vereine, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG), sowie nicht rechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), ferner Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen mit dem Satzungssitz in Deutschland.
Alle diese Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen anmelden. Von der Meldepflicht ausgenommen sind nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften.
Das Transparenzregister wird geführt vom Bundesanzeiger Verlag und ist unter www.transparenzregister.de aufrufbar. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind dort elektronisch vorzunehmen. Dafür sieht das Gesetz folgende Übergangsfristen vor:
Bitte beachten Sie! Verstöße gegen die oben genannten Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Verbraucherpreisindex (2015 = 100)
2022
121,1 September
118,8 August
118,4 Juli
117,4 Juni
117,3 Mai
116,2 April
115,3 März
112,5 Februar
111,5 Januar
2021
111,1 Dezember
110,5 November
110,7 Oktober
Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
Basiszinssatz + 9-%-Punkte
zzgl. 40 € Pauschale
seit 01.07.2016 = – 0,88 %
01.01.2016 – 30.06.2016 – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 – 0,83 %
01.01.2015 – 30.06.2015 – 0,83 %
01.07.2014 – 31.12.2014 – 0,73 %
01.01.2014 – 30.06.2014 – 0,63 %
01.07.2013 – 31.12.2013 – 0,38 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
www.destatis.de – Themen – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise – Preisindizes im Überblick
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
Seit dem 1.8.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Mitteilungspflichtig sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, eingetragene und konzessionierte Vereine, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG), sowie nicht rechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), ferner Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen mit dem Satzungssitz in Deutschland.
Alle diese Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen anmelden. Von der Meldepflicht ausgenommen sind nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften.
Das Transparenzregister wird geführt vom Bundesanzeiger Verlag und ist unter www.transparenzregister.de aufrufbar. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind dort elektronisch vorzunehmen. Dafür sieht das Gesetz folgende Übergangsfristen vor:
Bitte beachten Sie! Verstöße gegen die oben genannten Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Verbraucherpreisindex (2015 = 100)
2022
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118,8 August
118,4 Juli
117,4 Juni
117,3 Mai
116,2 April
115,3 März
112,5 Februar
111,5 Januar
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110,5 November
110,7 Oktober
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Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
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01.01.2016 – 30.06.2016 – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 – 0,83 %
01.01.2015 – 30.06.2015 – 0,83 %
01.07.2014 – 31.12.2014 – 0,73 %
01.01.2014 – 30.06.2014 – 0,63 %
01.07.2013 – 31.12.2013 – 0,38 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
www.destatis.de – Themen – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise – Preisindizes im Überblick
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Alle diese Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen anmelden. Von der Meldepflicht ausgenommen sind nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften.
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2022
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Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
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Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
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seit 01.07.2016 = – 0,88 %
01.01.2016 – 30.06.2016 – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 – 0,83 %
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